Risikolebensversicherung

In der Sparte Leben nimmt die Risikolebensversicherung eine Sonderstellung ein. Anders als kapitalbildende Lebensversicherungen, die in erster Linie der Altersvorsorge und der erhofften Rendite wegen abgeschlossen werden, bieten Risikolebensversicherungen ausschließlich einen Todesfallschutz und dienen damit der Absicherung der Angehörigen.

Nur Todesfallleistung

Dass der Vorsorgecharakter außen vor bleibt, spiegelt sich auch in den Beiträgen für die Police wider. Sie sind bei Risikolebensversicherungen deutlich günstiger. Schließlich ist die Assekuranz nur im Todesfall zur Leistung verpflichtet, nicht aber dazu, das Kapital für den Kunden verzinst anzulegen.

Dabei richtet sich die Prämie für den Vertrag in erster Linie nach der Versicherungssumme und der Laufzeit. Hinzu kommen persönliche Faktoren wie zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen, die einen Risikozuschlag bedingen.

Beispiel für Funktionsweise

Die Funktionsweise einer Risikolebensversicherung lässt sich am einfachsten am Beispiel einer jungen Familie erklären, die gerade ein Haus gebaut und finanziert hat. Sollte einer der beiden Partner sterben, stünde die Finanzierung auf der Kippe, weil ein Einkommen fehlt und die Raten nicht mehr bedient werden könnten.

Hier greift dann die Risikolebensversicherung und fängt zumindest die finanziellen Sorgen auf. Der Vertrag wird idealerweise über den Betrag abgeschlossen, der für das Haus oder die Wohnung aufgebracht werden muss. Die Laufzeit sollte sich dementsprechend an der Gesamtlaufzeit der Finanzierung orientieren. Doch auch ohne die Last eines großvolumigen Darlehens gilt eine Risikolebensversicherung als optimale Absicherung für Familien.

Varianten der Risikolebensversicherung

Dabei bestehen mehrere Möglichkeiten. Angeboten wird die Risikolebensversicherung in drei Varianten. Die klassische Police sichert den Todesfall einer Person mit einer fest vereinbarten Summe über eine klar definierte Laufzeit ab. Wenn Mann und Frau sich gegenseitig absichern wollen, müssten rein theoretisch zwei Verträge abgeschlossen werden.

Einfacher ist es mit einer sogenannten verbundenen Risikolebensversicherung. Sie greift beim Tod beider Partner und bietet damit einen umfassenderen und in der Regel auch günstigeren Schutz. Denn der Verlust eines Lebensgefährten reißt immer ein Loch, unabhängig davon, ob es sich um den Hauptverdiener handelt oder nicht.

Geht es ausschließlich darum, eine Finanzierung abzusichern, bietet sich die fallende Risikolebensversicherung an – entweder in der klassischen oder der verbundenen Form. Sie fungiert in dem Fall als Restschuldversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme und damit auch die Beiträge passen sich automatisch der noch ausstehenden Restschuld an.

Bei einer Immobilienfinanzierung über 250.000 Euro läuft der Vertrag im ersten Jahr über die volle Summe und reduziert sich dann Schritt für Schritt entsprechend der Tilgung und Zinszahlung. Sobald das Darlehen komplett zurückgezahlt ist, endet auch die Risikolebensversicherung.