Lebensversicherung kündigen oder Alternative finden

  • Wichtige Infos zur Kündigung der Lebensversicherung
  • Alternativen zur Kündigung sparen bares Geld
  • Versicherungsschutz mitnehmen beim Verkauf oder Policendarlehen

Lebensversicherung kündigen

Kapitallebens- und Rentenversicherungen, ebenso wie fondsgebundene Versicherungslösungen, galten und gelten als ein beliebtes Mittel der Deutschen für die Altersvorsorge. Vertragsdauern von 25, 30 oder mehr Jahren sind daher keine Seltenheit. Fakt ist aber auch, dass die Beliebtheit in den vergangenen Jahren abgenommen hat und darüber hinaus nicht alle bestehenden Verträge ihr Ablaufdatum erleben. Die häufigsten Gründe für eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung sind Liquiditätsbedarf oder Unzufriedenheit mit der Vertragsentwicklung. Der letzte Grund findet sich vor allem bei Kunden von kapitalgebundenen, also klassischen Verträgen.

Verbraucher, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, sollten sich im Vorfeld gründlich informieren, ob eine Kündigung tatsächlich sinnvoll ist. Gerade, wenn der Vertrag der Hinterbliebenenversorgung dient oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingeschlossen ist, kann eine Kündigung nur die zweitbeste Lösung sein.

 

Wichtige Informationen

  • Mit einer Kündigung der Lebensversicherung erhält man schnell Geld ohne Kreditaufnahme, doch den Wenigsten sind bessere Alternativen mit weniger Einbußen bekannt.
  • Bei einer Kündigung wird nur der Rückkaufswert ausgezahlt und der Versicherungsschutz geht verloren. Steuerliche Aspekte sind bei einer Kündigung zu berücksichtigen.
  • Beim Verkauf der Lebensversicherung bleibt der Versicherungsschutz, wie Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenabsicherung, erhalten und der Erlös liegt über dem Rückkaufswert.
  • Im Fall von Geldnot kann ein Policendarlehen die bessere Alternative sein. Dabei wird die eigene Lebensversicherung zu einem günstigen Zins beliehen, die Versicherung und der Versicherungsschutz bleiben erhalten.
  • Verträge mit Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2005 sollten in Bezug auf das Steuerprivileg grundsätzlich nicht gekündigt werden. Beitragsfreistellung ist die sinnvollere Lösung.
  • Eine Kündigung der Lebensversicherung sollte erst erfolgen, nachdem Sie sich über alle wichtigen Daten informiert und die Vor- und Nachteile abgewogen haben.

 

Wann macht die Kündigung Sinn?

Wann ist die Kündigung der Lebensversicherung sinnvoll? Soll ich sie kündigen oder lieber doch nicht? Die nachfolgende Grafik gibt Ihnen eine persönliche Antwort auf diese Fragen. Was im ersten Moment vielleicht kompliziert anmutet, bietet eine schrittweise Anleitung, um sich dem Thema Kündigung zu nähern. Starten Sie im obersten grauen Balken und folgen Sie dann den entsprechenden Pfeilen.

Ablaufdiagramm für Verkauf oder Kündigung einer Lebensversicherung

Kostenlose Online-Anfrage starten

Wenn der Verkauf Ihrer Lebensversicherung der bessere Weg ist, anstatt sie zu kündigen, können Sie über den nachfolgenden Link eine kostenlose Online-Anfrage starten und erfahren, zu welchem Preis die LifeFinance KG Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung zurückkaufen würde. Der Kaufpreis kann dabei bis zu 105 Prozent des Rückkaufswertes Ihres Versichers betragen und liegt grundsätzlich immer oberhalb von 100 Prozent des Rückkaufswertes.



Richtiger Zeitpunkt

Kündigungen von Lebensversicherungen wollen wohlüberlegt sein. Je früher die vorzeitige Vertragsauflösung erfolgt, umso größer ist verhältnismäßig der Verlust. Die anfänglichen Beitragszahlungen finden zum größten Teil für die Einrichtungs- und Verwaltungskosten sowie die Abschlussprovision für den Vermittler Verwendung. Nur ein kleiner Teil wird zu Beginn tatsächlich dem Versicherungsvertrag des Kunden gutgeschrieben. Es sollte daher bei einer Kündigung bedacht werden, wie sich Beitragssumme, Rückkaufswert und Todesfallleistung bis zum Kündigungszeitpunkt entwickelt haben.

Am Anfang der Vertragslaufzeit wird sich der Rückkaufswert des Vertrages, das tatsächlich im Vertrag enthaltene Guthaben, deutlich unterhalb der Summe der eingezahlten Beiträge bewegen. Dieser Zeitraum fällt umso länger aus, je länger die Vertragslaufzeit vereinbart wurde.

Entwicklung von Beitragssumme, Rückkaufswert und Todesfallleistung einer Lebensversicherung
Darstellung der Entwicklung einer Lebensversicherung im Zeitverlauf
Laufzeit in Jahren Rückkaufswert Todesfallleistung Beitragssumme
0 1200
1 48 61706 2400
2 542 61798 3600
3 1618 61929 4800
4 2772 62104 6000
5 4012 62327 7200
6 5343 62603 8400
7 6772 62938 9600
8 8304 63337 10800
9 9949 63807 12000
10 11714 64356 13200
11 13622 64990 14400
12 15672 65719 15600
13 17874 66552 16800
14 20239 67499 18000
15 22779 68569 19200
16 25507 69776 20400
17 28438 71130 21600
18 31588 72645 22800
19 34973 74336 24000
20 38610 76218 25200
21 42522 78308 26400
22 46730 80623 27600
23 51256 83185 28800
24 56127 86013 30000
25 61370 89130 31200
26 71572 92561 32400
27 77965 96334 33600
28 84838 100472 34800
29 92230 105012 36000
30 100181 109985 37200
31 108738 115427 38400
32 117950 121376 39600
33 127874 127874 40800
34 138003 138003 42000
35 148846 148846 43200
36 160453 160453 44400
37 172876 172876 45600
38 186174 186174 46800

Quelle: Versicherungsausbildung.de

Die seit Jahren historisch niedrigen Zinsen tun ihr Übriges, dass nicht mit einem schnellen Anwachsen des Vertragsguthabens zu rechnen ist. Der Rückkauf ist in der Regel mit Verlusten verbunden. Es stellt sich Frage, welche Lösungen sich anbieten, auch um der Versteuerung zu entgehen.

Nachteile einer Kündigung

Ob jedoch die Kündigung einer Police die cleverste Entscheidung ist, ist oft fragwürdig. Im Folgenden möchten wir Ihnen entscheidende Kriterien nennen, die gegen die vorschnelle Kündigung einer Police sprechen. Denn …

  • klar ist: bei einer Kündigung verliert der Versicherte gleichzeitig immer Geld. Nur der entsprechende Rückkaufswert wird bei einer Kündigung an den Kunden ausgezahlt.
  • umso eher der Kunde aus dem Versicherungsgeschäft aussteigt und eine Auszahlung wünscht, desto weniger wird er von seinem finanziellen Einsatz erhalten. Dies begründet sich durch die Tatsache, dass die Versicherer in den ersten fünf Jahren nach Abschluss der Police eine Vertriebsprovision abziehen, die nicht angelegt wird.
  • bei älteren Verträgen entstehen meist noch größere Verluste. Dazu ergingen in der Vergangenheit bereits einige Präzisierungen durch den Bundesgerichtshof bzgl. der Regeln für eine Mindestauszahlung. Jedoch mit dem Ergebnis, dass der Bundesgerichtshof entschied, dass Verluste, die etwas höher sind als 50 % der Einzahlung im Falle einer Kündigung legitim sind.
  • wer aussteigt, sollte sich seiner Sache sicher sein und nicht im Anschluss sofort einen neuen Vertrag abschließen wollen. Der kostspielige Vertrieb würde so auf ein Neues bezahlt werden müssen. Also nur der Kunde, der mit sehr großen Vorteilen rechnen kann, sollte von einem schlechteren auf einen besseren Vertrag umsteigen.

Gewiss muss sich der Versicherungsnehmer jedoch sein, dass seine Kündigung in einem solchen Fall wirklich meist nur dem Versicherer dient. Dieser muss nämlich teure Versprechen der Vergangenheit nicht mehr einlösen und kommt elegant aus den Vertragsbedingungen heraus. Dementsprechend sollte auf dem Königsweg nach alternativen Lösungen gesucht, anstatt über eine Sofort-Kündigung nachgedacht werden.

Alternativen zur Kündigung

Die bisherigen Ausführungen haben deutlich gemacht, dass eine Kündigung der Lebensversicherung oft mit Nachteilen verbunden ist und daher nicht immer die beste Option darstellt. Sinnvolle Alternativen, die oftmals den besseren Weg darstellen, sind zum Beispiel der Verkauf oder das Beleihen einer Lebensversicherung (Policendarlehen). Die Alternativen werden hier kurz vorgestellt.

Verkauf einer Lebensversicherung

Nur Wenigen bekannt ist der Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Auf den Ankauf von Lebensversicherungen spezialisierte Unternehmen bieten den Käufern in der Regel einen Preis, der über dem Rückkaufswert liegt. Allerdings sollten sich Versicherungsnehmer hier keinen Illusionen hingeben. Das Angebot seriöser Aufkäufer beträgt in der Regel nur einige Prozent über dem, was der Versicherer auszahlen würde. Dennoch Geld, was mit einer Kündigung einfach verschenkt wird.

Der Vorteil bei einem Verkauf der Lebensversicherung besteht darin, dass der Versicherungsschutz weiterhin erhalten bleibt. Bei der Besteuerung gilt es allerdings, drei Sachverhalte zu beachten:

  • Datiert der Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005, fällt auch bei einem Verkauf keinerlei Steuerlast an.
  • Wurde der Vertrag nach dem 31.12.2004 geschlossen, muss der Verkäufer auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den von ihm entrichteten Beiträgen 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer entrichten. Sozialabgaben fallen keine an.
  • Übersteigt die Summe der gezahlten Beiträge den Kaufpreis, fallen auch für Verträge nach dem 31.12.2004 keine Steuern an.

Es ist also ein Rechenbeispiel, ob der Verkauf am Ende mit Gewinn über die Bühne geht oder durch die Besteuerung letztendlich zu einem Verlustgeschäft wird. In diesem Fall empfiehlt sich wiederum das Policendarlehen.

Policendarlehen

Das Policendarlehen ist kein Kredit im klassischen Sinn, auch wenn der Name den Begriff „Kredit“ impliziert. Ein Policendarlehen empfiehlt sich, wenn der Versicherungsnehmer schlicht kurzfristigen Geldbedarf hat. Bei diesem „Darlehen“ erhält der Versicherungsnehmer eine diskontierte Ablaufleistung in Höhe des vorhandenen Rückkaufswertes, also faktisch sein eigenes Geld.

Vor diesem Hintergrund werden Policendarlehen ohne Bonitätsprüfung zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt. Für den diskontierten Betrag zahlt der Versicherungsnehmer einen Zinssatz. Die geleistete Vorauszahlung kann er durch erhöhte Beiträge oder Einmalzahlungen zurückführen, muss aber nicht.

Policendarlehen sind auch für Selbstständige eine Lösung, wenn es darum geht, ein Darlehen aufzunehmen. Nach wie vor halten sich viele Banken bei der Vergabe von Ratenkrediten an Selbstständige sehr bedeckt. Dennoch geht es ihnen nicht anders als Angestellten, das Auto geht kaputt oder das Dach muss neu gedeckt werden, auch wenn das Ersparte dafür nicht ausreicht.

Beitragsfreistellung

Mit einer Beitragsfreistellung hat die Versicherung weiterhin Bestand, aber man muss diese nicht kündigen und lässt sich auch den Rückkaufswert nicht auszahlen. Damit wird allerdings gleichzeitig auf den Todesfallschutz verzichtet und die Versicherungssumme reduziert sich. Die Stornogebühren werden vom Versicherer nicht abgezogen. Verwaltungsgebühren bleiben jedoch bis zum Vertragsende bestehen. Kunden, die ihre Familien anderweitig absichern und auf eine Auszahlung bisher verzichten können, können eine Freistellung als echte Option verstehen.

Beitragssenkung

Eine weitere Option ist die Beitragssenkung. Dementsprechend muss der Versicherungsnehmer kalkulieren, dass weniger Beitragsleistung damit einhergeht am Ende auch weniger ausgezahlt zu bekommen, wobei ein gewisser Mindestbeitrag nicht unterschritten werden darf. Über diesen Mindestbetrag sollte der Versicherer aufklären. Abhängig von der Versicherung gibt es Regelungen, wie Beiträge wieder auf das alte Niveau gesetzt werden können ohne dies aussehen zu lassen wie ein Neuabschluss. Vor allem bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sollten Interessenten hinterfragen, ob sich steuerliche Nachteile ergeben. Des Weiteren sollte man sich erkundigen, ob und wenn wie hoch die Abschlusskosten ausfallen würden.

Überschüsse verrechnen

Überschüsse zu verrechnen ist eine Variante. In diesem Fall werden die dem Versicherungsvertrag bereits zuerkannten Überschüsse mit den Beitragszahlungen verrechnet. An dieser Stelle geht aber nicht jeder Versicherer mit, vor allem lohnen sich derartige Lösungsmöglichkeiten nur, wenn in die Lebensversicherung bereits seit einigen Jahren eingezahlt wird.

Beiträge stunden

Beiträge lassen sich stunden. Das bedeutet, dass auf die zu zahlenden Beiträge ein halbes Jahr Aufschub gegeben wird. Manche Kunden nutzen diese Möglichkeit, wenn sie sich in einem finanziellen Engpass befinden. Für Personen, die arbeitslos geworden sind, kann ein Jahr Aufschub gewährt werden. Man muss sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass diese fehlenden Beiträge verzinst nachgezahlt werden müssen. Ob das zur Besserung der finanziellen Situation beiträgt, bleibt fraglich.

Welche Entscheidung man auch immer trifft, es sollte zuvor abgewogen werden, welche Auswirkungen die Entscheidung auf z.B. die Steuervorteile und den Todesfallschutz haben kann. Die Beitragsrendite ist stets ein guter Indikator, der zeigt, in welcher Höhe die Rendite auf gezahlte Beiträge ausfällt.

Nur auf den Sparanteil gibt es den Garantiezins. Der Sparanteil ergibt sich aus der Summe, die nach allen kostenanteiligen Abzügen für Verwaltung, Vertrieb und Todesfallschutz angelegt wurde. Dementsprechend fällt die Rendite niedriger aus als der eingezahlte Beitrag und ist abhängig von den vom Versicherer verursachten Kosten.

Alternativen zur Kündigung einer Police

Risikoschutz fortführen

Im Gegensatz zu einer Risikolebensversicherung, die eine reine Risikoabsicherung bedeutet, dienen Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen neben dem Versicherungsschutz auch dem Kapitalaufbau. Und wer in den letzten 20 Jahren eine Lebensversicherung zeichnete, hatte in der Regel auch die Hinterbliebenenabsicherung im Kopf. Diese Absicherung entfällt, sobald Sie Ihre Lebensversicherung kündigen.

Gleiches gilt natürlich auch, falls eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Bestandteil des Vertrages ist. Besteht eine Notwendigkeit für diese Absicherung, bleibt die Prüfung, ob sie adäquater Weise durch einen Neuabschluss sichergestellt werden kann.

Da sich die Beiträge jedoch auch am Alter orientieren, ist es eher unwahrscheinlich, dass in diesem Fall eine Einsparung erfolgt. Für die Fortführung der Risikoabsicherung bieten sich zwei Optionen:

  1. Eine Beitragsfreistellung des Vertrages bedingt, dass zum einen das vorhandene Kapital weiter verzinst wird und zum anderen die Todesfall- respektive Berufsunfähigkeitsabsicherung in der Höhe, welche den bislang entrichteten Beiträgen entspricht, weiter fortbesteht. Der Nachteil an dieser Lösung besteht darin, dass die Risikoabsicherung geringer ausfällt, als bei einer Fortführung der Beitragszahlung.
  2. Die zweite Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung bietet der Verkauf. Es gibt in Deutschland inzwischen einen Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Unternehmen kaufen bestehende Lebensversicherungspolicen und führen dann die Beitragszahlung fort. Ihr Profit liegt in der Differenz zwischen dem Kaufpreis und der weiteren Wertentwicklung der Police. Die Risikoabsicherungen bleiben für die versicherte Person in aller Regel in voller Höhe erhalten!

Bevor Sie also Ihre Lebensversicherung kündigen, holen Sie sich unbedingt verschiedene Angebote aus dem Zweitmarkt ein. So stellen Sie auch künftig ohne Beitragsbelastung den Risikoschutz sicher.

Beim Verkauf der Lebensversicherung bekommen Sie mehr als nur den Rückkaufswert

Rechtslage prüfen

Bevor Sie als Versicherungsnehmer Ihre Lebensversicherung kündigen, sollten Sie die Rechtslage prüfen. Der Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2005 einschneidende Änderungen bei der Besteuerung, auch bei Auflösung vor Vertragsablauf vorgenommen.

Folgende Punkte gilt es, vor der Kündigung zu prüfen:

  • Kann ich den Risikoschutz anderweitig aufrechterhalten?
  • Wann habe ich meine Versicherung abgeschlossen?
  • Wann endet der Vertrag?
  • War die Widerrufsbelehrung korrekt?
  • Was ist mit der betrieblichen Altersversorgung?
  • Lässt sich die Police wirtschaftlich sinnvoll beleihen?
  • Kann ich die Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt verkaufen?

Abschlussdatum der Police

Wann wurde die Lebensversicherung abgeschlossen? Dieser Frage kommt unter steuerrechtlichen und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu. Verschiedene Zeiträume spielen dabei eine Rolle:

  • Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005
  • Vertragsabschluss zwischen 1. Januar 2005 und 31.12.2007
  • Vertragsabschluss nach dem 31.12.2007

Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005

Bis zu diesem Stichtag galt für Lebensversicherungen das Steuerprivileg. Betrug die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre, war die Auszahlung komplett steuerfrei. Dies gilt auch für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, und nach dem 1. Januar 2017 enden.

Dennoch gilt auch hier die Prüfung, ob zusätzlicher Risikoschutz im Falle einer Kündigung noch notwendig ist oder nicht.

Generell bleibt auch die Frage, ob die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge niedriger oder höher als der Rückkaufswert ausfällt. Übersteigt die Summe der gezahlten Beiträge den Rückkaufswert, machen Sie einen Verlust.

Unsere Empfehlung lautet, Verträge aus dieser Zeit auf keinen Fall zu kündigen. Zum einen erhalten Sie einen (heute nicht mehr möglichen) hohen Garantiezins. Zum anderen verlieren Sie die Steuerfreiheit auf die Ablaufleistung. Die optimale Lösung lautet, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, wenn die Beitragsbelastung nicht mehr zu stemmen ist.

Soll darüber hinaus Liquidität geschaffen werden, kann die Beleihung der Police eine sehr lohnenswerte Alternative darstellen. Speziell in Zeiten niedriger Kreditzinsen.

Vertragsabschluss zwischen 2005 und 2007

Mit dem Wegfall des Steuerprivilegs und dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AEG) wurden auch die rechtlichen Vorschriften für die Widerrufsbelehrungen für Lebensversicherungsverträge neu gestaltet.

Lassen Sie im Zweifelsfall durch eine Verbraucherberatung klären, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrages korrekt ist. Falls nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten, ohne Ihre Lebensversicherung kündigen zu müssen.

Bei einer Kündigung erhalten Sie nur den Rückkaufswert abzüglich der Abgeltungssteuer. Bei einem Widerruf muss Ihnen der Versicherer die verzinsten Beiträge abzüglich der Beitragsanteile für die Risikoabsicherung zurückzahlen.

Der Widerruf zeigt sich als deutlich attraktiver gegenüber einer klassischen Kündigung. Stellt sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung korrekt ist, orientieren Sie sich im weiteren Vorgehen an dem Sachverhalt, der für Verträge mit Abschluss nach dem 31.12.2007 beschrieben wird.

Eine Kündigung für diese Verträge vor dem Ablauf einer Frist von zwölf Jahren führt dazu, dass nicht das Halbeinkünfteverfahren greift, sondern alle Einkünfte aus dem Vertrag voll der Einkommensteuer unterliegen.

Beim Halbeinkünfteverfahren wird die Hälfte der Differenz von Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beiträge versteuert . Bei einer vorzeitigen Kündigung fällt die Steuer auf die komplette Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und der Summe der Beiträge an.

Vertragsabschluss nach dem 31.12.2007

Seit dem Jahr 2008 stehen die Bewertungsreserven in der Diskussion. Im Grunde betrifft dies aber auch schon Verträge, die generell nach dem 31.12.2004 geschlossen wurden. Bislang galt der Sachverhalt, dass Versicherer die sogenannten Bewertungsreserven mit 50 Prozent bei Kündigung oder Vertragsende an die Versicherungsnehmer auszahlen mussten.

Bei den Bewertungsreserven handelt es sich um die erzielten, aber nicht realisierten Kursgewinne aus Wertpapieranlagen. Lebensversicherer investieren die Kundengelder in Form von Baufinanzierungen, aber auch in Wertpapiere.

Im Rahmen der Zinskrise, die auch den Lebensversicherern massiv zu schaffen macht, wurde die Forderung seitens der Assekuranzen, Versicherungsnehmer nicht mehr oder nur noch zu einem Bruchteil an den Bewertungsreserven zu beteiligen, inzwischen vom Gesetzgeber umgesetzt (Update zum **Text der Grafik).

Dieser Sachverhalt führt zu einem massiven Einschnitt beim Rückkaufswert oder der Ablaufleistung. Falls Sie Ihre Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie diesem Aspekt ebenfalls ein besonderes Augenmerk widmen und folgende Punkte beachten:

  • Fordern Sie bei Ihrem Versicherer für einen in der näheren Zukunft liegenden Stichtag die Auskunft an, wie hoch der Rückkaufswert inklusive der Bewertungsreserven ausfallen wird und wie hoch die Summe der bereits gezahlten Beiträge liegt.
  • Fragen Sie auch ab, wie hoch die Ablaufleistung zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt ohne die Bewertungsreserven sein wird.

Aus der Antwort ergeben sich zwei Optionen, die wiederum einen unterschiedlichen Handlungsaspekt erfordern:

  1. Der Rückkaufswert fällt zum Zeitpunkt der Kündigung höher aus als die Summe der noch zu zahlenden Beiträge zuzüglich der Ablaufleistung ohne Bewertungsreserven. In diesem Fall können Sie sich mit der Kündigung durchaus Zeit lassen.
  2. Im zweiten Fall liegt der Rückkaufswert unter der Summe der noch zu zahlenden Beiträge zuzüglich der Ablaufleistung ohne Bewertungsreserven. In diesem Fall sind Sie gut beraten, zeitnah Ihre Lebensversicherung zu kündigen. Schlechtem Geld sollten Sie kein gutes hinterherwerfen.

Steuern bei Kündigung

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AEG) zum 1. Januar 2005 wurde die Welt der Lebensversicherer auf den Kopf gestellt. Für Verträge mit einem Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2005 galt das Steuerprivileg. Unsere nachfolgende Infografik zeigt die steuerlichen Auswirkungen der Kündigung einer Lebensversicherung nach alter und neuer Regelung. Im Anschluss an die Grafik finden Sie weitere Ausführungen zu den Regelungen und steuerlichen Aspekten bei einer Kündigung.

Infografik zu den Steuern und Abgaben, die bei Kündigung einer Lebensversicherung fällig werden

Die Altregelung

Das Steuerprivileg bedeutete, dass die Auszahlung aus dem Vertrag komplett steuerfrei war, wenn folgende Kriterien erfüllt wurden:

  • Mindestlaufzeit zwölf Jahre
  • Mindestbeitragszahlungsdauer fünf Jahre
  • Verträge ab 1996 mussten eine Todesfallleistung von 60 Prozent der Beitragssumme aufweisen.

Mitte der neunziger Jahre betrug der Garantiezins noch vier Prozent, bis zum Jahr 2003 noch 3,25 Prozent. Kein Wunder, dass Lebensversicherungen mit steuerfreier Auszahlung auch als Geldanlage hoch attraktiv waren.

Die Neuregelung

Mit dem 1. Januar 2005 hat sich allerdings einiges geändert. Die Erträge aus Lebensversicherungen werden zum Ablaufzeitpunkt nach zwei Methoden besteuert. Entweder greift die Besteuerung für den vollen Ertrag mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Alternativ erfolgt die Besteuerung auch nach dem Halbeinkünfteverfahren. In diesem Fall wird nur die Hälfte der Erträge, jedoch mit dem vollen persönlichen Steuersatz, belegt. Berücksichtigung findet allerdings der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Verheirateten. Weitere Werbungskosten können nicht in Abzug gebracht werden.

Für die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren müssen aber auch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Mindestlaufzeit muss zwölf Jahre betragen.
  • Verträge mit Abschlussdatum bis 31.12.2011 müssen mindestens bis zum Alter 60 der versicherten Person laufen.
  • Verträge mit Abschlussdatum ab dem 1.1.2012 sehen eine Mindestlaufzeit bis zum 62. Lebensjahr vor.
  • Die Todesfallleistung muss mindestens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme ausmachen.

Die Versicherer führen automatisch die Abgeltungssteuer bei Auszahlung an die Finanzbehörden ab. Wer sich als Begünstigter mit der Individualversteuerung besser stellt, muss die Rückzahlung der zu viel abgeführten Steuern im Rahmen der Anlage KAP zur Steuererklärung einfordern.

Diese beiden Sachverhalte greifen auch bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Wer am 31.12.2004 noch eine Police zeichnete, konnte diese frühestens zum 1. Januar 2017 vorzeitig steuerunschädlich auflösen. Bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004 ist eine Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren ebenfalls erstmalig Anfangs 2017 möglich, sofern der Begünstigte zu diesem Zeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Besteuerung bei Verrentung

Kapitallebensversicherungen bieten und boten in aller Regel die Option, den Vertrag bei Vertragsende zu verrenten. Unter steuerlichen Gesichtspunkten macht dies einen großen Unterschied. Eine Rentenzahlung wird mit dem Vertragsanteil besteuert, der sich in der Höhe nach dem Eintrittsalter des Begünstigten bei Rentenbeginn richtet.

Auszug aus der Ertragsanteilstabelle
Alter bei Rentenbezug Ertragsanteil
50 30%
51 bis 52 29%
53 28%
54 27%
55 bis 56 26%
57 25%
58 24%
59 23%
60 bis 61 22%
62 21%
63 20%
64 19%
65 bis 66 18%
67 17%

Die Besteuerung erfolgt in zwei Schritten. Angenommen, die Rente beträgt 1.000 Euro im Monat, der Rentenbeginn erfolgt zum 65. Lebensjahr des Begünstigten. Der Ertragsanteil beträgt 18 Prozent, der steuerpflichtige Anteil der Rente somit 180 Euro. Grundlage für die Besteuerung ist der persönliche Steuersatz. Beläuft sich dieser auf 30 Prozent, fallen auf 1.000 Euro Rente 60 Euro Steuern an.

Bezüglich der Sozialabgaben, sprich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gelten die gleichen Regelungen wie bei Lebensversicherungen. Diese Regelungen erläutern wir im folgenden Abschnitt.

Betriebliche Altersvorsorge

Für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) gelten besondere Bestimmungen, die eine Kündigung faktisch unmöglich machen. Häufig sehen die Versicherungsbedingungen von sich aus vor, dass eine arbeitnehmerfinanzierte bAV von Haus aus unkündbar ist.

Fehlt dieser Passus, wäre eine vorzeitige Vertragsauflösung fatal. Grundsätzlich könnte die Kündigung auch nur vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, da dieser grundsätzlich, auch bei einer arbeitnehmerfinanzierten bAV, der Versicherungsnehmer ist.

  • Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Bei einer vorzeitigen Kündigung müssten sowohl eingesparte Lohnsteuer als auch Sozialabgaben nachentrichtet werden.
  • Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Summe der Nachzahlungen den Rückkaufswert übersteigt. Als Arbeitnehmer müssten Sie sogar noch zuzahlen, um den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

Rechtliche Grundlagen

Wer gerne selbst nachlesen möchte, um die Beurteilung der Bewertungsreserven durch die Versicherer und den Gesetzgeber genauer zu verstehen, der wird hier fündig:

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