Langfristig ausgelegte Verträge wie Renten- und Lebensversicherungen bieten in der Regel die Option, ab einem Mindestguthaben für eine gewisse Zeit mit den Beitragszahlungen auszusetzen.
Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Schulden, läuft der Vertrag normal weiter und bleibt das bis dahin angesparte Kapital erhalten.
Statt die Police aufzugeben und sie zu kündigen, stellt der Kunde lediglich die Zahlung der Prämie ein. Wie lange die Beiträge ausgesetzt werden dürfen, ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Im Schnitt liegt die Obergrenze für die Auszeit bei zwölf Monaten. Alternativ kann der Vertrag auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Vorteile von Beitragsaussetzung und -freistellung
Im Vergleich zu einer Kündigung, die in den meisten Fällen ebenfalls aus finanziellen Überlegungen heraus erfolgt, bieten beide Varianten gleich zwei Vorteile: Sowohl bei einer Beitragsfreistellung als auch bei einer Beitragsaussetzung werden die Grundfunktionen einer Lebensversicherung, die private Altersvorsorge und der Todesfallschutz, nicht tangiert – zumindest nicht in dem Sinn, dass sie komplett entfallen.
Der Kunde kann sich auch weiterhin darauf verlassen, im Alter eine Auszahlung zu erhalten und dass die Familie abgesichert ist. Allerdings nicht mehr in dem ursprünglich vereinbarten Umfang.
Weniger Ertrag bei weniger Beiträgen
Die Berechnungen bei Vertragsabschluss beruhen naturgemäß auf einer dauerhaften Beitragszahlung. Setzt der Kunde für einige Monate aus oder stellt er die Police auf Dauer beitragsfrei, wird neu gerechnet. Da weniger Geld eingezahlt wird, steht später auch weniger Kapital zur Verfügung und fällt die Überschussbeteiligung entsprechend geringer aus.
Zudem werden Stornogebühren in Rechnung gestellt. Dabei steht es Versicherungsnehmern bei kürzeren Auszeiten durchaus frei, die Prämien nachzuzahlen, um wieder den angestrebten Status quo zu erreichen. Um den Anschluss nicht zu verlieren, sollte jedoch nicht zu lange ausgesetzt werden.
Steuerliche Aspekte einer Beitragsfreistellung
Nach einem Jahr winken die Gesellschaften meistens ab und bleibt der Vertrag bis zum Ende beitragsfrei. In dem Zusammenhang müssen auch mögliche Steuervorteile bedacht werden. Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, darf die Pause nicht mehr als zwei Jahre dauern.
Dann bleiben die Erträge komplett steuerfrei. Ansonsten wären die Erträge aus den späteren Einzahlungen steuerpflichtig. Bei Policen, die ab 2005 ausgestellt wurden, sind drei Jahre Auszeit denkbar.
Die Steuerbefreiung gilt ohnehin nur für 50 Prozent des Ertrags, bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr.
Auswirkungen auf Zusatzleistungen
Wurden im Vertrag für die Lebensversicherung Zusatzleistungen vereinbart, häufig in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung, muss mit der Versicherung abgeklärt werden, wie sich eine Beitragsfreistellung auswirkt. Entfällt der Schutz, raten Experten dazu, die Berufsunfähigkeitspolice in einen eigenen Vertrag überführen zu lassen.
Das ist bei vielen Gesellschaften problemlos möglich und einfacher, als einen neuen Vertrag abzuschließen. Denn mit zunehmendem Alter wird es immer schwerer, überhaupt eine (bezahlbare) Police zu erhalten. Ob die Assekuranzen auch bei der Kündigung so kulant wären, ist hingegen fraglich. Deshalb lieber genau rechnen, statt übereilt zu kündigen.
Wiederaufnahme der Beitragszahlung
Wichtig bei der Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung ist auch die Frage: Kann die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden? Davon hängt maßgeblich ab, welcher Preis sich mit der Lebensversicherung erzielen lässt. Dabei sind mehrere Varianten denkbar: Die Police wurde erst kürzlich beitragsfrei gestellt. Sind seither weniger als zwölf Monate vergangen, ist es in der Regel problemlos möglich, wieder einzusteigen. Hier gilt es, sich beim Versicherungsunternehmen nach den genauen Modalitäten zu erkundigen.
Falls der Vertrag schon vor längerer Zeit stillgelegt wurde, erweist sich ein Neueinstieg meist als schwierig – teils auch, weil er sich aus steuerrechtlicher Sicht nicht rentieren würde. Oder aber die Versicherung verlangt eine neue Gesundheitsprüfung, die sich wiederum nachteilig auf den Vertrag und die Konditionen auswirken könnte.
Sollte der Vertrag wieder reanimiert werden können und ist es dem Ankäufer möglich, für die restliche Laufzeit die Beiträge zu zahlen, nähern sich Ablaufleistung und Überschuss wieder dem ursprünglichen Wert an – mit Abstrichen für die Zeit, in der die Police ruhte. Das hat für den Verkäufer den großen Vorteil, dass die Lebensversicherung im Wert steigt und zu einem höheren Kurs gekauft wird. Es lohnt sich also, bei der Versicherung zu fragen.
Anbieter für Verkauf und Beleihung im Vergleich
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