Fondsgebundene Lebensversicherung

Während klassische Kapitallebensversicherungen sicherheitsorientierten Ansprüchen genügen, zielen fondsgebundene Policen auf die Rendite. Die Beiträge werden dazu in einen oder mehrere Fonds investiert, um von möglichen Kursgewinnen an der Börse zu profitieren.

Verschiedene Fonds zur Auswahl

Viele Versicherungsgesellschaften, die das Kapital als Sondervermögen verwalten müssen, erlauben ihren Kunden, selbst zu entscheiden, welche Fonds sie kaufen. Dazu stellen sie mehr oder weniger große Körbe unterschiedlicher Papiere mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Anlagestrategien zur Verfügung – von Garantiefonds über ausgewogene bis hin zu chancenoptimierten Investments.

Meistens kann im Laufe der Jahre gewechselt werden oder passen die Versicherungen die Fondsauswahl ihrerseits an, indem sie zum Vertragsende stabile und sichere Fonds wählen.

Chancen und Risiken

Dabei darf nicht übersehen werden, dass den Renditechancen von Fonds auch Risiken gegenüberstehen. Sie werden durch den Cost-Average-Effekt (Durchschnittskosteneffekt) zwar gemildert, bleiben aber die gesamte Laufzeit über bestehen.

Cost-Average heißt, dass durch den regelmäßigen Kauf von Anteilen Wertschwankungen weitgehend ausgeglichen werden können. Bei einem niedrigen Kurs kauft der Kunde mehr Anteile, die bei einem Kursanstieg später für einen höheren Depotwert sorgen. Vorhersagen diesbezüglich sind allerdings nicht möglich.

Welchen Wert die fondsgebundene Lebensversicherung letztlich hat, zeigt sich daher auch erst zum Ende der Laufzeit. Sollten die Fonds zu diesem Zeitpunkt schwächeln, ist eine Verlängerungsoption ideal, sofern andere Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden und man nicht auf die Leistung der Versicherung angewiesen ist.

Besteht die Option und wird sie in Anspruch genommen, verlängert sich die Laufzeit, immer in der Hoffnung, dass die Kurse anziehen. Vermieden soll diese Situation durch das bereits erwähnte Ablaufmanagement, bei dem nach und nach auf Papiere mit geringerem Schwankungsrisiko umgestiegen wird.

Ganz lassen sich die Risiken auch mit diesen "Sicherheitsleinen" nicht ausmerzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte darauf achten, ob die Versicherung eine Mindestleistung garantiert.

Todesfallleistung

Weniger Unsicherheiten gibt es bei der Todesfallleistung einer fondsgebundene Lebensversicherung. Sie berechnet sich in der Regel nach den Beiträgen, die der Kunde bis zum Vertragsende zahlt, die Beitragssumme. Sie wird den Angehörigen ausgezahlt, sollte der Versicherungsnehmer vor Ende der Laufzeit sterben.

Liegt der Wert der bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Fondsanteile über der vereinbarten Versicherungssumme, besteht auch ein Anspruch auf die Differenz.

Versteuerung der Erträge

Im Erlebensfall gilt: Der Ertrag, das heißt der Unterschied zwischen Beitragssumme und Auszahlungsbetrag, muss nur zur Hälfte versteuert werden – sofern der Vertragslaufzeit mehr als zwölf Jahre betrug und das Kapital nach dem 60. Lebensjahr überwiesen wird.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt diese Lebensversicherungsvariante als Ergänzung zu anderen Altersvorsorgemodellen, nicht aber als ausschließliche Vorsorge.