Laufzeitende Policendarlehen

Ein Policendarlehen ist nicht gleichzusetzen mit einem gewöhnlichen Kredit. Daher sind einige Besonderheiten zu beachten, insbesondere zum Laufzeitende. Außerdem kann eine Besteuerung fällig werden. Dass das Ende eines Policendarlehen allerdings nicht steuerschädlich sein muss, zeigt unser Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die möglichen Laufzeiten des Darlehens sind je nach Geldgeber unterschiedlich.
  • Agiert die Versicherung als Kreditgeber, wird eine von drei verschiedenen Rückzahlungsmodalitäten angewendet.
  • Bei einem Kredit auf dem Zweitmarkt dient der Rückkaufswert nur als Sicherheit, das Darlehen wird als klassischer Privatkredit geführt.

Zwei Modalitäten beim Policendarlehen

Grundsätzlich muss bei einem Policendarlehen unterschieden werden, ob die Versicherung, eine Bank oder ein Zweitmarktakteur der Geldgeber ist.

Der Versicherer als Geldgeber

Die Antwort auf die Frage, was am Ende eines Policendarlehens geschieht, ist abhängig davon, wie der Versicherungsnehmer während der Dauer des Policendarlehens verfährt. Ein Policendarlehen kann zurückgezahlt werden, muss aber nicht. Es handelt sich nämlich nicht um einen echten Kredit, sondern um eine Vorauszahlung der späteren Ablaufleistung. Vereinbart der Versicherungsnehmer das Policendarlehen direkt mit dem Versicherer, stehen drei Möglichkeiten offen:

  • Neben dem bisherigen monatlichen Beitrag entrichtet der Versicherungsnehmer nur die Zinsen. Am Ende der Vertragslaufzeit erhält er als Ablaufleistung die Summe der ab Darlehensaufnahme einbezahlten Beiträge mit Gewinnanteilen ausbezahlt.
  • Zusätzlich zu den bisher bezahlten Beiträgen kommen noch die Zinsen und eine Rückführung der diskontierten Ablaufleistung dazu. In diesem Fall kann eine feste Rate für eine fixe Laufzeit, analog zu einem Ratenkredit, vereinbart werden.
  • Als dritte Möglichkeit kann der Versicherungsnehmer willkürliche Tilgungen leisten. Die Zinsen werden dann jeweils neu auf die verbliebene Restschuld berechnet.

Das Ende des Policendarlehens und die Auszahlung aus der Versicherung hängen von der Tilgungsdauer ab. Führt der Versicherungsnehmer das Policendarlehen während der Laufzeit seiner Lebens- oder Rentenversicherung vollständig zurück, kommt der Vertrag zum Ablaufdatum in voller Höhe zur Auszahlung. Andernfalls erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme bereinigt um den noch offenen Darlehensbetrag.

Policendarlehen auf dem Zweitmarkt

Als Alternative zu einem Policendarlehen direkt mit dem Versicherer bieten sich auch Policendarlehen auf dem Zweitmarkt an. Bei dieser Variante handelt es sich um ein endfälliges Darlehen. Wie der Name schon sagt, wird das Darlehen erst am Ende der Laufzeit fällig. Bis dahin sind lediglich die Zinsen zu zahlen. So kann die Rückzahlung eines endfälligen Darlehens aussehen:

Jahr Restschuld Ratenzahlung Zinsen Tilgung
1 100.000,00 Euro 2.000,00 Euro 2.000,00 Euro 0,00 Euro
2 100.000,00 Euro 2.000,00 Euro 2.000,00 Euro 0,00 Euro
3 100.000,00 Euro 2.000,00 Euro 2.000,00 Euro 0,00 Euro
4 100.000,00 Euro 2.000,00 Euro 2.000,00 Euro 0,00 Euro
5 100.000,00 Euro 102.000,00 Euro 2.000,00 Euro 100.000,00 Euro

 

Der Rückkaufswert der Police gilt zunächst als Sicherheit und bei Fälligkeit als Tilgung. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 120 Monate betragen. Bei dieser Variante gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:

  • Der Darlehensnehmer bezahlt während der Laufzeit nur die Zinsen.
  • Der Darlehensnehmer bezahlt keinerlei Raten und löst Zins und Tilgung am Laufzeitende in einer Summe ab.

Der Kreditnehmer muss also in jedem Falle sicherstellen, dass die hohe Schlusszahlung geleistet werden kann. In der Regel wird dafür sinnvollerweise die fällige Police verwendet.
Insbesondere bei Variante Zwei muss auf ausreichend Liquidität am Ende der Laufzeit geachtet werden. Damit sich hierbei die Schlusszahlung durch angesammelte Zinsen nicht unnötig aufbläht, empfiehlt sich die zweite Variante nur bei sehr kurzen Laufzeiten.
Wie sich die Zinszahlung bei beiden Varianten des Policendarlehens gestaltet, zeigt unser Vergleich:

mit Zinszahlung ohne Zinszahlung
Darlehensbetrag 10.000 Euro 10.000 Euro
monatliche Zinslast bei 3,69 % effektivem Jahreszins 30,24 Euro 0 Euro
Laufzeit 12 Monate 12 Monate
Summe Zinsen 362,88 Euro 379,30 Euro
Endfälliger Betrag 10.000 Euro 10.379,30 Euro

 

Je länger der Vertrag läuft, umso teurer wird das Darlehen ohne Zinszahlung, da die aufgelaufenen Zinsen mitverzinst werden.

Kritisch bei einem Policendarlehen über eine Bank oder einen Zweitmarktanbieter wird es in Bezug auf die Besteuerung. Während bei einem Policendarlehen durch einen Versicherer der Vertrag bis zur eigentlichen Fälligkeit weiterläuft, wird er bei Endfälligkeit des Darlehens möglicherweise vorzeitig beendet. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer auf den Rückkaufswert Steuern abführen. Dies wiederum bedeutet einen erneuten Kapitalbedarf bei Fälligkeit des Darlehens. Die Abgeltungssteuer wird jedoch nur auf die Differenz zwischen Rückkaufswert und gezahlte Beiträge erhoben. Läge die Differenz beispielsweise bei 3.000 Euro, wären dies 750 Euro zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Lag der Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004, fallen auch bei ordnungsgemäßem Laufzeitende Steuern an. Diese basieren auf 50 Prozent der Differenz zwischen gezahlter Beiträge und der Ablaufleistung (Halbeinkünfteverfahren).

Um der Besteuerung zu entgehen, besteht faktisch nur die Möglichkeit, die Darlehenssumme anzusparen, oder durch einen anderen Kredit abzulösen. Alternativ dürfte im Fall eines Darlehens ohne Zinszahlung der Kreditbetrag nur der Differenz aus Rückkaufswert abzüglich Zinsen und abzüglich Steuer betragen.

Anbieter für Beleihung und Verkauf im Vergleich

Anbieter, welche Lebensversicherungen beleihen, stellen wir Ihnen als Alternative zum Verkauf auf dieser Seite vor:

Welche Anbieter beim Aufkauf von Lebensversicherungen besonders attraktive Angebote machen, zeigt unser Vergleich auf der folgenden Seite: