Soll man bei drohenden Rentenlücken seine Altersversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung aufstocken oder besser bei einer Lebensversicherung? Seit dem vergangenen Jahr dürfen Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung bereits ab ihrem 50. Lebensjahr fehlende Beiträge nachzahlen. Lohnt sich das? Unser Vergleich zeigt: Bei identischem Nachzahlungsbetrag bringt die gesetzliche Rente im Musterbeispiel einen Gegenwert von 100 Euro. Die Lebensversicherung nur 77 Euro Rente.
Fehlende Beiträge für die Rente nachzuzahlen ist sinnvoll, wenn Versicherte wegen eines vorgezogenen Rentenbezugs Abschläge beim Altersruhegeld erwarten. Für jeden Monat, den Versicherte ihre Rente vorzeitig abrufen, müssen sie mit einem lebenslang geltenden Abschlag von 0,3 Prozent auf ihre Rente bezahlen. Das ist rechnerisch auch völlig logisch: Denn erstens fließt die Rente früher. Und zweitens fehlen der Rentenkasse die Beiträge für die Zeit des früheren Rentenbezugs. Beides muss der Rentner mit seinen Abschlägen bezahlen.
Beitrag 2018(*) | Rente 2027 | „Schwarze Null“ (**) | |
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Gesetzliche Rente | 21.132 Euro | 100 Euro | nach 18 Jahren |
Lebensversicherung(***) | 21.132 Euro | 77 Euro | nach 23 Jahren |
(*) Nachzahlung 3,00 Entgeltpunkte
(**) Zahl der Jahre, bis die Summe aller Renten den eingezahlten Einmal-Beitrag erreicht
(***) Musteranbieter: kostengünstiger Anbieter, Fondspolice, 9 Jahre Laufzeit, 3% Wertentwicklung nach Kosten
Vergleich Lebensversicherung und gesetzliche Rentenversicherung
Wenn die gekürzte Rente in den in letzten Arbeitsjahren vor dem Ruhestand wieder entsprechend aufgestockt werden soll, fragen sich viele Menschen, ob sie in die gesetzliche Rente zuzahlen sollen. Oder sollen sie ihr Geld einem Lebensversicherer geben?
Das Beispiel: Drei Jahre früher in Rente
Ein Mann wird demnächst 55 Jahre alt. Er dürfte regulär mit 67 Jahren in Rente gehen. Er möchte aber aus privaten Gründen bereits mit einem Alter von 64 Jahren den Beruf an den Nagel hängen. In seinem Fall summieren sich die Abschläge für den um drei Jahre vorgezogenen Ausstieg aus dem Berufsleben auf 10,8 Prozent der Rente. Nun überlegt der Mann, sich die Abschläge mit einem Einmalbeitrag zurückzuholen. In seinem Beispiel nehmen wir an, dass ihm wegen der Kürzung knapp 100 Euro Rente fehlen.
Gesetzliche Rente bringt 100 Euro
Dieser Betrag entspricht drei Entgeltpunkten bei der gesetzlichen Rentenkasse, die jeweils 32,03 Euro „aktuellen Rentenwert“ darstellen. Mal drei gerechnet, um den Betrag von knapp 100 Euro auszugleichen, kostet der „Rückkauf“ der Rentenkürzung, die der 55-Jährige mit Zuzahlung ausgleichen will, in diesem Jahr einen Einmalbeitrag von 21.132 Euro. Zahlbar an die Rentenkasse.
Wenn der heutige Rentenwert in den kommenden neun Jahren bis zum Ruhestand unseres Musterrentners pro Jahr um 1,7 % steigt, dann stehen dem Mann mit 64 (nicht erst mit 67!) unterm Strich wieder 100 Euro Rente zu, die ihm wegen des früheren Ausstiegs gestrichen wurden. Ziel erreicht. Übrigens kommt der gesetzliche Rentner bereits nach knapp 18 Jahren auf seine „schwarze Null“; dann hat er im Alter von 83 Jahren mit der Summe seiner Renten den Zahlbeitrag erreicht. Und wie ist das bei der Lebensversicherung?
Rente der Lebensversicherung bringt 77 Euro
Zur Erinnerung:
Für seine gut 21.000 Euro Einmalbeitrag bekommt der Mustermann von der gesetzlichen Rentenkasse 100 Euro Rente.
Bei der Lebensversicherung bekommt unser Musterrentner nur 77 Euro garantierte Rente! Gerechnet wurde hier eine Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) eines günstigen Lebensversicherers. Es werden 3,00 Prozent Wertentwicklung für die kommenden neun Sparjahre mit einer Fondspolice unterstellt, also bis unser Mustermann in Rente geht. Bis der Sparkunde unseres Muster-Anbieters sein Kapital als Summe seiner Renten zurückbekommen hat, vergehen 23 Jahre (bei der gesetzlichen Rente dauert es nur 18 Jahre).
Steuern? Kein Unterschied!
Beim unserem Beispielvergleich unterscheidet das Finanzamt nicht. Sowohl die gesetzliche als auch die Basis-/ oder Rürup-Rente werden identisch besteuert. Beide gehören zu der genannten Schicht I der Steuersystematik, die seit dem Jahr 2005 für Alterseinkünfte gilt.
In diesem Jahr sind 86 Prozent der Beiträge steuerfreie Sonderausgaben (maximal 23.712 Euro jährlich bei Ledigen oder 47.424 Euro jährlich bei steuerlichen Paaren). Das bedeutet: Im Jahr 2018 können maximal 20.392 Euro oder 40.784 Euro bei Paaren als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Und: Jeweils gilt zum Rentenbeginn 2027, unserem Beispieljahr, ein Besteuerungsanteil von 87 Prozent der Rente. Darauf kommt dann noch der persönliche Steuersatz.
Ausblick: Jetzt in die Rente nachzahlen
Derzeit profitiert die gesetzliche Rente von einer guten Konjunktur; von großen Lohnerhöhungen und relativ(!) wenigen Rentnern im Vergleich zu den Beitragszahlern. Aus diesen Gründen sind die Altersbezüge in den vergangenen Jahren im Schnitt um gut zwei Prozent gewachsen.
Aber: Etwa ab dem Jahr 2024, nach „sieben guten Jahren“ wird der Rentenbeitrag von den heute 18,6 Prozent auf rund 20 Prozent springen, vor allem, weil immer mehr „Babyboomer“ (die 1960er Jahrgänge) in Rente gehen. Entsprechend teurer wird es, Rentenabschläge „zurückzukaufen“, weil der Beitragssatz auch den Preis eben dafür bestimmt. Und die Lebensversicherung? Deren Zins „klebt“ vorläufig weiter bei null Prozent für neu gekaufte Staatsanleihen der Versicherer.
Zitieren wie Norbert Blüm (CDU), der 16 Jahre lang Sozialminister von 1982 bis 1998 in den Kabinetten von Kanzler Helmut Kohl war, mit seinem Mantra: „Die Rente ist sicher“. Ja.
Anbieter für Verkauf und Kündigung im Vergleich
Welche Anbieter beim Aufkauf oder Kündigen von Lebensversicherungen besonders attraktive Angebote machen, zeigen unsere Vergleiche auf den folgenden Seiten:
Anbieter, welche Lebensversicherungen auch beleihen, stellen wir Ihnen als Alternative zum Verkauf auf dieser Seite vor: