Rentenversicherungen zählen zu den Lebensversicherungen und funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip. Der wesentliche Unterschied: die Auszahlung der Versicherungssumme. Während bei einer Kapitallebensversicherung in der Regel eine Einmalzahlung zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgt, zahlen Rentenversicherungen den Kunden üblicherweise eine monatliche Rente.
Gleichwohl besteht auch bei Rentenpolicen oftmals ein Kapitalwahlrecht. Das heißt: Der Kunde kann sich entscheiden, ob das Geld in einer Summe oder als Leibrente überwiesen werden soll.
Höhe der Rentenzahlung
Die Höhe der Rente oder Einmalzahlung ergibt sich aus der Laufzeit des Vertrages und dem gewünschten Beitrag. Möglich sind Rentenversicherungen ab etwa 25 Euro monatlich. Oder es wird ein Einmalbetrag eingezahlt, der entsprechend hoch sein muss, und eine Sofortrente gewährt.
Die meisten Unternehmen stellen dazu eigene Rechner zur Verfügung, mit denen die Rente entsprechend der gewählten Variante und Beitragshöhe ermittelt werden kann. Aufgelistet werden dabei zum einen die garantierte Rente – die für einen Vergleich ausschlaggebend sein sollte – und die Rente samt Überschüssen, für die es keine Garantie gibt.
Wie bei einer Lebensversicherung besteht auch hier die Möglichkeit, die Beiträge jährlich um einige Prozentpunkte anzuheben, um eine höhere Rente zu erzielen. Bedacht werden muss jedoch, dass aus einem Anfangsbetrag von 25 Euro bei einer fünfprozentigen Dynamisierung in 20 Jahren über 52 Euro werden. Im Zweifelsfall kann die Dynamik jederzeit unterbrochen oder ganz beendet werden.
Weitere Wahlmöglichkeiten
Darüber hinaus bieten Rentenversicherungen eine Vielzahl weiterer Wahlmöglichkeiten. Vereinbart werden kann zum Beispiel eine Rentengarantiezeit. In dem Fall erfolgt die Auszahlung der Rente über einen garantieren Zeitraum, selbst wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig stirbt.
Das Geld kommt dann der Familie oder den Angehörigen zugute. Anderenfalls verlängert sich die Rentenzahlung nach der Garantiezeit. Auf der anderen Seite lässt sich der Zeitraum, für den die Rente gewährt wird, auch begrenzen. Dadurch erhöht sich die Leistung.
Vorsorgefunktion und Risikoschutz kombiniert
Um die Vorsorgefunktion der privaten Rentenversicherung mit einem Risikoschutz zu kombinieren, gibt es zwei Möglichkeiten: die Beitragsrückgewähr und den Hinterbliebenenschutz. Im Rahmen der Beitragsrückgewähr werden beim Tod des Versicherungsnehmers die bereits gezahlten Beiträge erstattet.
In der Rentenphase reduziert sich diese Leistung dementsprechend um die bereits ausgezahlte Rente. Der Nachteil besteht darin, dass der Risikoschutz sich negativ auf die Rentenhöhe auswirkt. Das gilt ebenso für den Hinterbliebenenschutz. Wenn der Versicherungsnehmer während der Sparphase verstirbt, wird die Rente wird bei dieser Variante an den im Vertrag benannten Berechtigten ausgezahlt.
Staatliche Förderung
Spezielle Formen der Rentenversicherung werden staatlich gefördert, das gilt für die Riester- und die Rürup-Rente. Die Riester-Rente richtet sich an Arbeiter und Angestellte. Die Förderung erfolgt in Form von Zulagen. Der Versicherungsnehmer erhält eine Grundzulage von 154 Euro jährlich.
Je Kind gibt es zusätzlich 185 Euro bzw. 300 Euro ab Geburtsjahrgang 2008. Für Berufseinsteiger ist bis zum 25. Lebensjahr eine einmalige Zahlung von 200 Euro vorgesehen. Die volle Zulage wird nur gewährt, wenn der Zuschuss und der eigene Beitrag mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ausmachen. Darüber hinaus können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Bei der Basis- oder Rürup-Rente fördert der Staat die Bemühungen um private Altersvorsorge ausschließlich mit Steuernachlässen. Steuerlich angesetzt werden dürfen maximal 20.000 Euro im Jahr, allerdings erst ab 2040 zu 100 Prozent. Aktuell (2010) werden 70 Prozent als Sonderausgaben anerkannt. Bei Einzahlungen in Höhe von 20.000 Euro wären das 14.000 Euro.