Rentenversicherung beleihen



Rentenversicherungen können genau wie Lebensversicherungen beliehen werden. Das gilt gleichermaßen für klassische wie für fondsgebundene Rentenversicherungen. Allerdings setzen die auf Policendarlehen spezialisierten Unternehmen einen höheren Rückkaufswert voraus. Statt bei 1.000 Euro muss der von der Versicherung bestätigte Wert einer Rentenversicherung dann je nach Anbieter bei über 5.000 bzw. über 10.000 Euro liegen, damit ein Darlehen gewährt werden kann.

Ansonsten gibt es weder beim Ablauf der Beleihung noch bei den Voraussetzungen für ein Policendarlehen gravierende Unterschiede. Der Police muss von einem Unternehmen stammen, das dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft angehört, darf noch nicht abgetreten worden sein bzw. mehrere Zessionare (Abtretungsgläubiger) haben oder der betrieblichen Altersvorsorge dienen.

Dass Renten- und Lebensversicherungen bei einer Beleihung nahezu gleichgestellt werden, liegt daran, dass beide Modelle ähnlich funktionieren. Sie unterscheiden sich lediglich in der Auszahlungsform und dem Todesfallschutz. Eine Lebensversicherung wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit in einem Betrag ausgezahlt, inklusive der bis dahin erwirtschafteten Zinsen und der Überschussbeteiligung. Bei einer Rentenversicherung erfolgt die Auszahlung entweder als Einmalbetrag oder dem Namen entsprechend als monatliche Rente, die sich ebenfalls aus den eigenen Beiträgen, den Zinsen und dem Überschuss zusammensetzt.

Im Punkt Todesfallschutz bietet die Lebensversicherung eine höhere Absicherung als die Rentenversicherung. Der garantierten Todesfallleistung einer Lebensversicherung stehen bei einer Rentenpolice lediglich die bislang gezahlten Beiträge gegenüber, sollte der Versicherungsnehmer vor Vertragsende sterben. Für eine Beleihung ist das jedoch ohne Belang, weil es in erster Linie auf den Rückkaufswert ankommt.

Empfehlung der Redaktion

LV-Kredit.de Logo

LV-Kredit.de 

Gebundener Sollzins
ab 3,91% 
bis 4,30%
Effektiver Jahreszins
ab 3,99%
bis 4,39%
Darlehensbeträge
ab 1.000€
bis max. 999.999€
Restlaufzeit der Police
12 bis 120 Monate
Kapital­gebundene Policen
Beleihung
bis 100%
Rückkaufs­wert
ab 1.000€
Fonds­gebundene Policen
Beleihung
bis 60%
Rückkaufs­wert
ab 1.000€
Repr. Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag 15.500,00 EUR; Kreditrate: 453,70 EUR; Gesamtbetrag: 16.333,27 EUR; Anzahl Kreditraten: 36; Effektiver Jahreszins: 3,43 %; Gebundener Sollzins: 3,43 %; Anbieter: LifeFinance KG

Weitere Angebote im Überblick

SWK Bank Logo

SWK Bank 

Gebundener Sollzins
ab 5,83% 
bis 5,83%
Effektiver Jahreszins
ab 5,99%
bis 5,99%
Darlehensbeträge
ab 2.500€
bis max. 250.000€
Restlaufzeit der Police
12 bis 84 Monate
Kapital­gebundene Policen
Beleihung
bis 100%
Rückkaufs­wert
ab 5.000€
Fonds­gebundene Policen
Beleihung
bis 60%
Rückkaufs­wert
ab 8.500€
Repr. Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag 10.000,00 EUR; Kreditrate: 294,88 EUR; Gesamtbetrag: 10.615,83 EUR; Anzahl Kreditraten: 36; Effektiver Jahreszins: 3,99 %; Gebundener Sollzins: 3,92 %; Anbieter: Süd-West-Greditbank GmbH
policendirekt Logo

policendirekt 

Gebundener Sollzins
ab 5,83% 
bis 5,83%
Effektiver Jahreszins
ab 5,99%
bis 5,99%
Darlehensbeträge
ab 5.000€
bis max. 250.000€
Restlaufzeit der Police
12 bis 120 Monate
Kapital­gebundene Policen
Beleihung
bis 100%
Rückkaufs­wert
ab 5.000€
Fonds­gebundene Policen
Beleihung
bis 60%
Rückkaufs­wert
ab 8.500€
Repr. Beispiel nach §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag 10.000,00 EUR; Kreditrate: 136,32 EUR; Gesamtbetrag: 11.450,89 EUR; Anzahl Kreditraten: 84; Effektiver Jahreszins: 3,99 %; Gebundener Sollzins: 3,92 %; Anbieter: Policen Direkt GmbH

Policenverkauf als Alternative

Anbieter, welche Lebensversicherungen auch ankaufen, stellen wir Ihnen als Alternative zur Beleihung auf dieser Seite vor: