Run-off

Immer mehr Lebensversicherungen landen im sogenannten Run-off. Doch was bedeutet das und welche Konsequenzen hat es für die Kunden? Die Antworten gibt es hier.

 

Wichtige Informationen

  • Beim Run-off ist von einer Bestandsübertragung die Rede. Einige Versicherer übertragen ihre Lebensversicherungsbestände aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase an andere Versicherungsgesellschaften.
  • Bei Altverträgen liegt der Garantiezins auf den Sparanteil über dem Zinssatz, zu dem die Versicherungsunternehmen die Kundengelder sicher anlegen können.
  • Für den Kunden ändert sich durch einen Run-off nichts.

Was ist ein Run-off?

Befindet sich eine Versicherungsgesellschaft im Run-off, dann betreibt sie kein Neugeschäft mehr. Verschiedene Umstände, wie zum Beispiel derzeit vor allem die anhaltende Niedrigzinsphase, können der Grund dafür sein. Bestehende Verträge werden dann zwar an andere Versicherungsgesellschaften übertragen, aber dennoch wie vertraglich vereinbart bis zum Laufzeitende weitergeführt.

Weil keine neuen Verträge für die Versicherungsgesellschaft hinzukommen, reduziert sich der Vertragsbestand mit der Zeit. Von diesem Problem können nicht nur Lebensversicherer betroffen sein, sondern grundsätzlich jede Versicherungsgesellschaft. Ein Run-off muss aber nicht an eine komplette Gesellschaft gebunden sein, sondern betrifft mitunter nur Teilbestände eines Unternehmens.

Warum werden Lebensversicherungen übertragen?

Lebensversicherungen werden übertragen, wenn sie ein Versicherungsunternehmen wirtschaftlich nicht mehr halten kann. Das aktuelle Zinsniveau hat dazu geführt, dass der Garantiezins auf den Sparanteil für die Versicherungsnehmer oberhalb des Zinssatzes liegt, zu dem die Versicherungsunternehmen die Kundengelder anlegen müssen. Das bedeutet ein Minusgeschäft für die Unternehmen.

Wie die folgende Statistik zeigt, ist der durchschnittliche Garantiezins zwar immer weiter gesunken. Der Anlagezins liegt aber noch deutlich darunter, meist müssen sogar Strafzinsen gezahlt werden.

Bedienhinweis: Einzelne Datenreihen lassen sich durch Klick auf die betreffende Überschrift aus- und wieder einblenden.

Quellen:

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Was passiert bei einem Run-off?

Stellt eine Lebensversicherung ihr Neugeschäft ein, kann sie innerhalb des Konzerns weitergeführt oder verkauft werden. Im Rahmen einer Bestandübertragung können Lebensversicherungsbestände ohne Neugeschäft auch an andere Lebensversicherungsgesellschaften veräußert werden. Einzelne Verträge können hingegen nicht verkauft werden. Bei einer Veräußerung der kompletten Gesellschaft kann auch an einen Investor verkauft werden.

Das gesammelte Kundenvermögen und die zugehörigen Bewertungsreserven werden im Rahmen des Run-offs zusammen mit den Verträgen an die neue Gesellschaft übertragen, allerdings nur dann, wenn die Versicherungsaufsicht die Übertragung genehmigt hat. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn Kunden dadurch nicht benachteiligt werden. Dabei stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sicher, dass die neue Gesellschaft über genügend Kapital verfügt, um die vereinbarten Leistungen zu erfüllen.

Was sind die Folgen für Kunden?

Bei einem Run-off ändert sich für den Kunden einer Lebensversicherung nichts. Er führt den Vertrag wie gewohnt weiter und erhält in der Zukunft alle garantierten Leistungen. Fallen der Versicherungsgesellschaft Überschüsse an, profitiert er gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz weiterhin davon. Dem Kollektiv erhalten bleiben das gesamte Vermögen aus den Prämienzahlungen des Versichertenkollektivs sowie alle Bewertungsreserven erhalten.

Kunden können von einem Run-off sogar profitieren, sollte es zu einem Verkauf kommen. Durch die gesetzlich geregelte Überschussbeteiligung von mindestens 50 Prozent müssen die Kunden auch an den Kostenüberschüssen beteiligt werden, die zum Beispiel durch Kosteneinsparung in der Verwaltung durch die Vertragsbündelungen entstehen. Möglicherweise bleiben darüber hinaus Dienstleistungen wie Kundenbetreuung auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten erhalten. Wehren kann sich ein Kunde allerdings nicht gegen einen Run-off, außer er kündigt oder verkauft seine Lebensversicherung.

Verkauf ins Ausland?

Laut BaFin können Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung nicht ins Ausland verkauft werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Überschussbeteiligung der Kunden gelten nämlich nur in Deutschland. Hingegen können sich aber ausländische Investoren an deutschen Versicherungsgesellschaften beteiligen, sofern sie vorab von der BaFin untersucht wurden und eine Zustimmung erhalten haben.

 


Quellen und weitere Infos