Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 781/15)

Lebensversicherer dürfen die Bewertungsreserven, die eigentlich für die Kunden gedacht waren, einbehalten.

Alte und zinsträchtige Kapitalanlagen der Versicherer sind in den letzten Jahren stark in ihrem Wert angestiegen. Diese so genannten stillen Reserven müssen die Unternehmen seit drei Jahren nicht mehr an die Kunden auszahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden.

Vor dem Bundesverfassungsgericht klagte der Bund der Versicherten (BdV), weil die Lebensversicherer seit einer Gesetzesänderung vor drei Jahren die sogenannten Bewertungsreserven ihrer Kapitalanlagen nicht mehr an ausscheidende Kunden auszahlen müssen, etwa wenn die Versicherung abläuft oder die Kunden ihre Police kündigen. Die umstrittenen Reserven entstehen, wenn der Versicherer mit Kundengeldern vor einigen Jahren ein Wertpapier zu einem niedrigen Preis gekauft hat und dessen Wert nun gestiegen ist.

Aus 100 können 170 Euro werden

Bei diesen Kapitalanlagen geht es um Milliarden, sagt der BdV. Typischerweise kaufen Lebensversicherer festverzinsliche, also sichere Wertpapiere. Je älter diese Papiere sind, desto höher war historisch der – heute immer noch feste – Zins. Also könnten diese Papiere heute teuer verkauft werden. Je nach Einzelfall werden so aus 100 Euro Kaufpreis, die der Versicherer vor Jahren gezahlt hat, bis zu 170 Euro aktueller Wert: die Bewertungsreserve, auch als stille Reserve bezeichnet. Und da die Versicherer viele Milliarden festverzinsliche Papiere für ihre Kunden horten, ist das Urteil der Verfassungsrichter von Milliardenwert

Nun steht es fest. Die Lebensversicherer dürfen die umstrittenen Reserven behalten. Zwar handelt es sich um Kundengelder, die auch irgendwann wieder an die Kunden ausgekehrt werden müssen. Aber davon haben Altkunden nichts mehr, deren Police in diesen Jahren endet, etwa weil sie mit dem Geld ihr Rente aufbessern wollen. Denn nachgezahlt wird den Ex-Kunden der Versicherer später nichts mehr. Zunächst gilt das Urteil für ehemalige Lebensversicherungs-Sparer, deren Verträge in den Jahren von 2008 bis 2014 endeten.


Anbieter für Verkauf und Beleihung im Vergleich

Welche Anbieter beim Aufkauf von Lebensversicherungen besonders attraktive Angebote machen, zeigt unser Vergleich auf der folgenden Seite:

Anbieter, welche Lebensversicherungen auch beleihen, stellen wir Ihnen als Alternative zum Verkauf auf dieser Seite vor: